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Abstimmungssonntag vom 9. Februar 2020

Informationen

Datum
9. Februar 2020
Kontakt
Irene Peyer
Beschreibung

Im Hinblick auf die eidgenössische Volksabstimmung vom 9. Februar 2020 zur Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» und zum «Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung» finden Sie ein entsprechendes Erklärvideo.  

Weitere Informationen
https://www.easyvote.ch/

Eidgenössische Vorlagen

Volksinitiative "Mehr bezahlbare Wohnugen"

Abgelehnt
Beschreibung

Die Initiative verlangt, dass Bund und Kantone preisgünstige Mietwohnungen verstärkt fördern. Gesamtschweizerisch sollen mindestens zehn Prozent der neu gebauten Wohnungen
gemeinnützigen Bauträgern gehören – in der Regel sind dies Wohnbaugenossenschaften. Zur Förderung des gemeinnützigen Wohnungsbaus sollen Kantone und Gemeinden für sich ein Vorkaufsrecht einführen können. Für Grundstücke im Eigentum des Bundes oder bundesnaher Betriebe würden Kantone und Gemeinden generell ein Vorkaufsrecht erhalten.
Schliesslich will die Initiative verhindern, dass Subventionen für energetische Sanierungen zu Luxuslösungen führen und sich die Wohnungen übermässig verteuern. Bundesrat und
Parlament lehnen die Initiative ab. Das Parlament hat jedoch zusätzliche Mittel für den bestehenden Fonds zugunsten des gemeinnützigen Wohnungsbaus beschlossen. Dieser sogenannte «Fonds de Roulement», aus dem Darlehen gewährt werden, wird aber nur aufgestockt, wenn die Volksinitiative abgelehnt wird.

Formulierung
Wollen Sie die Volksinitiative "Mehr bezahlbare Wohnungen" annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 22,77 %
388
Nein-Stimmen 77,23 %
1'316
Leer
5
Stimmberechtigte
3'812
Stimmbeteiligung
44.83 %
Ebene
Bund
Art
Initiative

Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung

Abgelehnt
Beschreibung

Mit der Erweiterung der Strafnorm werden neu auch Personen geschützt, die aufgrund ihrer Homo, Hetero oder Bisexualität diskriminiert werden. Verboten sind öffentliche Äusserungen oder Handlungen, welche die Menschenwürde einer Person oder Personengruppe verletzen und somit ein Klima des Hasses schüren und das friedliche Zusammenleben der Gesellschaft gefährden. Strafbar macht sich auch, wer einer Person wegen ihrer sexuellen Orientierung eine öffentlich angebotene Leistung verweigert. Die Strafnorm gilt aber nicht für Äusserungen oder Handlungen im Familien- und Freundeskreis. Auch sachliche Diskussionen in der Öffentlichkeit sind davon nicht betroffen und bleiben weiterhin erlaubt.

Formulierung
Wollen Sie die Änderung vom 14. Dezember 2018 des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes (Diskriminierung und Aufruf zu Hass aufgrund der sexuellen Orientierung) annehnen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 48,85 %
826
Nein-Stimmen 51,15 %
865
Leer
13
Ungültig
1
Stimmberechtigte
3'812
Stimmbeteiligung
44.73 %
Ebene
Bund
Art
Fakultatives Referendum