Gemeindeversammlung
Die Einwohnergemeindeversammlung hat die folgenden Befugnisse:
- Erlass der Gemeindeordnung
- Erlass von allgemeinverbindlichen Gemeindereglementen
- Beschlussfassung über den Zusammenschluss mit einer andern Gemeinde und über Änderungen der Gemeindegrenzen, sofern es sich nicht um kleine Grenzbereinigungen handelt
- Beschlussfassung über den Vorschlag, den Steuerfuss und die übrigen Gemeindesteuern
- Genehmigung der Jahresrechnung und allfälliger Separatrechnungen
- Beschlussfassung über neue Aufgaben und Kredite, soweit nicht der Gemeinderat zuständig ist
- Beschlussfassung über die Gründung von oder Beteiligungen an privaten Unternehmungen oder Organisationen sowie über die Gewährung von Darlehen an solche
- Bewilligung von Kauf und Verkauf von Grundstücken, soweit nicht der Gemeinderat durch Gemeindebeschluss zuständig erklärt wird
- Aufsicht über die Tätigkeit des Gemeinderates und Oberaufsicht über die Gemeindeverwaltung
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