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Abstimmungssonntag vom 27. September 2020

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Datum
27. September 2020
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Alexander Klauz

Eidgenössische Vorlagen

Bundesbeschluss über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge

Angenommen
Ergebnis
angenommen
Beschreibung

Die Schweiz nutzt ihre Kampfflugzeuge, um ihren Luftraum zu überwachen und zu schützen und ihre luftpolizeiliche Rolle zu erfüllen. Bundesrat und Parlament sind der Auffassung, dass es auch in Zukunft Kampfflugzeuge braucht, um die Sicherheit unseres Landes zu wahren und unsere Neutralität und unsere Unabhängigkeit in Krisenzeiten zu stärken. Sie ergänzen die Bodentruppen.

Die bestehenden Kampfflugzeuge sind in die Jahre gekommen und müssen in rund 10 Jahren ausser Betrieb genommen werden. Regierung und Parlament wollen darum bis 2030 neue Kampfflugzeuge beschaffen. Dafür sind höchstens 6 Milliarden Franken vorgesehen. Weil gegen diese Vorlage das Referendum ergriffen wurde, muss das Schweizer Volk über diese 6 Milliarden für die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge entscheiden. Der Flugzeugtyp und die Anzahl werden hingegen von der Regierung festgelegt.

In den Augen des Referendumskomitees sind die 6 Milliarden für die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge ein unnötiger Luxus. Seiner Ansicht nach muss man sich heute für andere Bedrohungen wie Katastrophen und Cyberangriffe rüsten und den Klimawandel bekämpfen. Schwere Kampfflugzeuge seien für den Schutz vor diesen Bedrohungen ungeeignet. Da nicht bekannt ist, welches Flugzeugmodell beschafft werden soll, gebe der Bundesbeschluss Regierung und Parlament eine Blankovollmacht über 6 Milliarden.

Bundesrat und Parlament wollen die Industrie unseres Landes stärken und ihr den Zugang zu Spitzentechnologie sichern. Darum muss der Flugzeughersteller, der den Zuschlag erhält, Aufträge für 60 Prozent des Kaufpreises an Unternehmen in der Schweiz vergeben und sie auf alle Sprachregionen verteilen.

Formulierung
Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2019 über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 66,43 %
1'652
Nein-Stimmen 33,57 %
835
Leer
19
Ungültig
15
Stimmberechtigte
3'828
Stimmbeteiligung
65.86 %
Ebene
Bund
Art
Bundesbeschluss
Name
Abstimmungsbroschuere_27-09-2020_de_1.pdf (PDF, 910.89 kB) Download 0 Abstimmungsbroschuere_27-09-2020_de_1.pdf

Volksinitiative "Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)"

Angenommen
Ergebnis
angenommen
Beschreibung

Die Schweiz und die Europäische Union (EU) haben ein Paket von sieben bilateralen Abkommen ausgehandelt, das im Jahr 2000 vom Volk mit 67,2 Prozent der Stimmen angenommen wurde. Diese Abkommen ermöglichen der Schweizer Wirtschaft den Zugang zum europäischen Markt. Eines dieser Abkommen ist das Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA). Es erlaubt es, Schweizer Bürgerinnen und Bürgern unter bestimmten Bedingungen, in der EU zu leben, zu arbeiten und zu studieren. Für EU-Bürgerinnen und -Bürger gilt das Gleiche in Bezug auf die Schweiz. Wird das FZA gekündigt , so treten automatisch auch die anderen sechs Abkommen ausser Kraft (Guillotine-Klausel).

Ein Komitee, das gegen die Personenfreizügigkeit ist, hat die Begrenzungsinitiative eingereicht. Laut dem Komitee herrscht in der Schweiz eine Massenzuwanderung. Diese führe zu steigender Arbeitslosigkeit und gefährde Wohlstand, Freiheit und Sicherheit der Schweizer Bürgerinnen und Bürger.

Nach Auffassung des Bundesrates hingegen ist der bilaterale Weg, den die Schweiz gewählt hat, der richtige. Er hat es erlaubt, auf die Bedürfnisse unseres Landes und seiner Bürgerinnen und Bürger zugeschnittene Lösungen zu finden. Die bilateralen Abkommen garantieren ausgewogene Beziehungen zu unserem wichtigsten Handelspartner. Ohne diese Abkommen wären Wohlstand und Arbeitsplätze in der Schweiz in Gefahr.

Wird die Begrenzungsinitiative und damit die Beendigung der Personenfreizügigkeit angenommen, so muss der Bundesrat mit der EU innerhalb von 12 Monaten das Ende der Freizügigkeit aushandeln. Gelingt dies nicht, so muss er das FZA innert weiteren 30 Tagen einseitig kündigen. In diesem Fall käme die Guillotine-Klausel zur Anwendung und alle sieben bilateralen Abkommen würden ausser Kraft treten.

Formulierung
Wollen Sie kdie Volksinitiative "Für eine massvolle Zuwanderung (Bregenzungsinitiative)" annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 51,97 %
1'303
Nein-Stimmen 48,03 %
1'204
Leer
10
Ungültig
14
Stimmberechtigte
3'828
Stimmbeteiligung
66.12%
Ebene
Bund
Art
Initiative
Name
Abstimmungsbroschuere_27-09-2020_de_1.pdf (PDF, 910.89 kB) Download 0 Abstimmungsbroschuere_27-09-2020_de_1.pdf

Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer

Abgelehnt
Ergebnis
abgelehnt
Beschreibung

Eltern können bei den Steuern Kinderabzüge beanspruchen. Bei der direkten Bundessteuer können sie für jedes Kind 6500 Franken vom Einkommen abziehen. Wenn beide Elternteile arbeiten und sie ihre Kinder fremdbetreuen lassen (beispielsweise in einer Kindertagesstätte), können sie für die Drittbetreuung bis zu 10 100 Franken zusätzlich abziehen.

Bundesrat und Parlament wollen den maximalen Abzug für die Drittbetreuung von 10 100 Franken auf 25 000 Franken erhöhen. So wollen sie dazu beitragen, dass sich Familie und Beruf besser vereinbaren lassen, den Steuerabzug den effektiven Fremdbetreuungskosten anpassen und dafür sorgen, dass die Fachkräfte im Arbeitsmarkt bleiben und nicht aus steuerlichen Gründe das Arbeitspensum reduzieren oder gar ganz aufhören zu arbeiten. Das stärkt die schweizerische Wirtschaft.
Das Parlament hat zudem die Erhöhung des Kinderabzugs von 6500 auf 10 000 Franken pro Kind beschlossen. Damit trägt es den allgemeinen Kosten der Familien (Essen, Unterkunft, Kleidung …) Rechnung, unabhängig davon, wie die Kinder betreut werden.

Gegen diese Gesetzesänderung wurde das Referendum ergriffen. Die Referendumskomitees kritisieren diese Vorlage. Sie führe zu weniger Steuereinnahmen. Darum würden in anderen Sektoren oder für andere Dienstleistungen, von denen auch die untere Mittelschicht profitieren könnte, Mittel fehlen. Zudem könnten nur Familien mit hohem Einkommen, einschliesslich derjenigen, die ihre Kinder nicht fremdbetreuen lassen, von den Steuerabzügen profitieren, nicht aber die untere Mittelschicht.

Hinweis:
Die direkte Bundessteuer wird auf dem Einkommen berechnet. Heute bezahlen etwa 60 Prozent der Familien direkte Bundessteuern und können die Abzüge geltend machen. Die restlichen 40 Prozent bezahlen weiterhin keine direkten Bundessteuern.

Mit der Erhöhung der Fremdbetreuungsabzüge sinken die Steuereinnahmen schätzungsweise um 10 Millionen Franken pro Jahr, und mit der Erhöhung der allgemeinen Kinderabzüge gehen sie um etwa 370 Millionen zurück.
Wenn man berücksichtigt, dass dank der höheren Abzüge mehr Mütter und Väter weiterarbeiten, werden die Einnahmeneinbussen, die auf die höheren Drittbetreuungsabzüge zurückzuführen sind, mit der Zeit ausgeglichen.
Die Folgen der Coronapandemie könnten sich auf diese Schätzungen auswirken.

Formulierung
Wollen Sie die Änderung vom 27. September 2019 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) (Steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten) annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 35,82 %
883
Nein-Stimmen 64,18 %
1'582
Leer
26
Ungültig
14
Stimmberechtigte
3'828
Stimmbeteiligung
65.44 %
Ebene
Bund
Art
Antrag
Name
Abstimmungsbroschuere_27-09-2020_de_1.pdf (PDF, 910.89 kB) Download 0 Abstimmungsbroschuere_27-09-2020_de_1.pdf

Änderung des Erwerbsersatzgesetzes

Abgelehnt
Ergebnis
abgelehnt
Beschreibung

Bei der Geburt eines Kindes hat die Mutter heute Anrecht auf 14 Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub. Für die Väter gibt es in der Regel höchstens einen oder zwei Tage.

Die Vorlage ist ein indirekter Gegenvorschlag von Bundesrat und Parlament zur Volksinitiative “Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub – zum Nutzen der ganzen Familie”. Diese Initiative verlangte einen vierwöchigen Vaterschaftsurlaub für alle erwerbstätigen Väter. Mit dem Gegenvorschlag legen Bundesrat und Parlament eine Regelung für einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub vor, dank der der Vater sich an der Betreuung seines Kindes beteiligen und die Mutter entlasten kann.   

Der Gegenvorschlag sieht die Einführung eines zweiwöchigen Vaterschaftsurlaubs vor. Er kann innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt des Kindes bezogen werden. Der Vaterschaftsurlaub wird gleich entschädigt wie der Mutterschaftsurlaub: Die Entschädigung beträgt 80 Prozent des Erwerbseinkommens, höchstens aber 196 Franken pro Tag. Finanziert wird sie über die Erwerbsersatzordnung. Voraussetzung ist, dass der Vater in den neun Monaten vor der Geburt des Kindes während mindestens fünf Monaten erwerbstätig war. Auch die Selbstständigerwerbenden kommen in den Genuss der Entschädigung.

Angesichts dieses Gegenvorschlags wurde die Volksinitiative “Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub – zum Nutzen der ganzen Familie”zurückgezogen unter der Bedingung, dass der Gegenvorschlag, über den am 27. September abgestimmt wird, in Kraft tritt.

Ein Komitee hat gegen diese Vorlage das Referendum ergriffen. Diese neue Sozialversicherung ist seiner Auffassung nach zu teuer, erhöht die Sozialabgaben und führt daher zu weniger Lohn für alle.

Bundesrat und Parlament sind der Ansicht, dass der Vaterschaftsurlaub auch für kleinere und mittlere Unternehmen finanziell tragbar ist.

Formulierung
Wollen Sie die Änderung vom 27. September 2019 des Bundesgesetzes über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft (Erwerbsersatzgesetz, EOG) annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 41,23 %
1'022
Nein-Stimmen 58,77 %
1'457
Leer
18
Ungültig
14
Stimmberechtigte
3'828
Stimmbeteiligung
65.60 %
Ebene
Bund
Art
Antrag
Name
Abstimmungsbroschuere_27-09-2020_de_1.pdf (PDF, 910.89 kB) Download 0 Abstimmungsbroschuere_27-09-2020_de_1.pdf

Änderung des Jagdgesetzes

Angenommen
Ergebnis
angenommen
Beschreibung

Das eidgenössische Jagdgesetz legt fest, welche Wildtiere geschützt sind, welche Wildtierarten gejagt werden dürfen und wann die Jagd erlaubt ist und wann nicht. Dieses Gesetz stammt von 1986. Damals gab es in der Schweiz keine Wölfe mehr. Inzwischen sind sie zurückgekehrt. 2019 lebten rund 80 Wölfe in 8 Rudeln in unserem Land. Ihre Präsenz beschäftigt die örtliche Bevölkerung: Sie tauchen immer wieder in Dorfnähe auf und greifen Schafe und Ziegen an. In den letzten zehn Jahren haben sie pro Jahr zwischen 300 und 500 Schafe und Ziegen gerissen.

Deshalb hat das Parlament neue Regeln aufgestellt und das Jagdgesetz geändert: Der Wolf bleibt eine geschützte Tierart, und die Rudel werden geschont. Die Kantone können neu das Wachstum und die Verbreitung der Wolfsbestände kontrollieren: Unter bestimmten Voraussetzungen können sie einzelne Wölfe zum Abschuss freigeben, bevor diese einen Schaden angerichtet haben. Der Bund muss vor einem allfälligen Abschuss aber immer konsultiert werden.
 
Das Jagdgesetz regelt neu auch, unter welchen Voraussetzungen die Bäuerinnen und Bauern für den Verlust von Tieren, die vom Wolf gerissen wurden, entschädigt werden. Verschiedene Wildtierarten werden besser geschützt, und die Lebensräume der Wildtiere werden verbessert.

Naturschutzverbände haben gegen die Änderung des Jagdgesetzes das Referendum ergriffen. Sie sind der Auffassung, dass mit den neuen Regeln vorsorglich und grundlos geschützte Tiere abgeschossen werden dürften, noch bevor sie einen Schaden angerichtet haben. Die neuen Regeln gefährden in ihren Augen den Artenschutz in unserem Land: Der Bundesrat könnte weitere geschützte Tierarten in die Liste der regulierbaren Arten aufnehmen.

Bundesrat und Parlament bestreiten dies nicht. Sie weisen aber darauf hin, dass dies nur möglich sei, wenn sachliche Gründe vorliegen. Zudem hätte das Parlament bereits ausgeschlossen, dass Luchse, Biber, Graureiher und Gänsesäger auf die Liste der regulierbaren Tierarten gesetzt werden.

Bei einer Ablehnung der Änderung des Jagdgesetzes gilt es weiterhin in der Fassung von 1986.

Formulierung
Wollen Sie die Änderung vom 27. September 2019 des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG) annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 58,05 %
1'442
Nein-Stimmen 41,95 %
1'042
Leer
21
Ungültig
15
Stimmberechtigte
3'828
Stimmbeteiligung
65.83 %
Ebene
Bund
Art
Antrag
Name
Abstimmungsbroschuere_27-09-2020_de_1.pdf (PDF, 910.89 kB) Download 0 Abstimmungsbroschuere_27-09-2020_de_1.pdf

Kommunale Vorlagen

Gemeindeordnung

Angenommen
Ergebnis
angenommen
Beschreibung

Mit der Teilrevision des Gemeindegesetzes im Jahr 2013 wurden die Zuger Gemeinden verpflichtet, eine Gemeindeordnung zu erlassen. Mit der vorliegenden Gemeindeordnung, welche auf der Mustergemeindeordnung des Kantons Zug basiert und auf die lokalen Bedürfnisse angepasst wurde, kommt der Gemeinderat der Forderung des Gemeindegesetzes zum Erlass einer Gemeindeordnung nach.

Formulierung
Wollen Sie die Gemeindeordnung der Einwohnergemeinde Oberägeri annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 91,50 %
1'949
Nein-Stimmen 8,50 %
181
Leer
35
Ungültig
41
Stimmberechtigte
3'739
Stimmbeteiligung
59.00%
Ebene
Gemeinde
Art
Antrag
Name
Abstimmungsbotschaft Gemeindeordnung (PDF, 934.75 kB) Download 0 Abstimmungsbotschaft Gemeindeordnung