Abstimmungssonntag vom 7. März 2021
Informationen
- Datum
- 7. März 2021
- Lokalität
- Rathaus
- Kontakt
- Alexander Klauz
Eidgenössische Vorlagen
Volksinitiative "Ja zum Verhüllungsverbot"
- Ergebnis
- angenommen
- Beschreibung
Seit mehreren Jahren werden in der Schweiz Diskussionen um ein Verhüllungsverbot geführt. Der Bundesrat und das eidgenössische Parlament sprachen sich immer gegen ein schweizweites Verbot aus. Auf kantonaler Ebene haben St. Gallen und Tessin ein Verhüllungsverbot für das Gesicht eingeführt. Andere Kantone haben sich dagegen entschieden. In zahlreichen Kantonen gelten Vermummungsverbote bei Kundgebungen.
Die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» verlangt, dass in der Schweiz niemand sein Gesicht verhüllen darf. Diese Vorschrift würde an allen Orten gelten, die öffentlich zugänglich sind: beispielsweise auf der Strasse, in Amtsstellen, im öffentlichen Verkehr, in Fussballstadien, Restaurants, Läden oder in der freien Natur. Ausnahmen wären ausschliesslich in Gotteshäusern und an anderen Sakralstätten möglich sowie aus Gründen der Sicherheit, der Gesundheit, der klimatischen Bedingungen und des einheimischen Brauchtums. Weitere Ausnahmen, beispielsweise für verhüllte Touristinnen, wären ausgeschlossen.
Bundesrat und Parlament geht die Initiative zu weit. Sie stellen ihr einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber. Dieser verlangt, dass Personen den Behörden ihr Gesicht zeigen müssen, wenn es für die Identifizierung notwendig ist. Der Gegenvorschlag sieht zudem Massnahmen zur Stärkung der Rechte der Frauen vor. Er kann nur in Kraft treten, wenn die Initiative abgelehnt wird.- Formulierung
- Wollen Sie die Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot» annehmen?
Vorlagen
Vorlage
1'416
981
- Leer
- 13
- Ungültig
- 22
- Stimmberechtigte
- 3'846
- Stimmbeteiligung
- 63.23%
- Ebene
- Bund
- Art
- Initiative
Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz)
- Ergebnis
- abgelehnt
- Beschreibung
Wer im Internet Waren oder Dienstleistungen beziehen will, muss sich meistens identifizieren. Dafür gibt es heute verschiedene Verfahren, oft mit Benutzername und Passwort. Aber keines ist in der Schweiz gesetzlich geregelt, und für keines übernimmt der Bund die Garantie, dass es sicher und zuverlässig funktioniert. Deshalb haben Bundesrat und Parlament ein Gesetz ausgearbeitet als Grundlage für eine vom Bund anerkannte elektronische Identität, die E-ID. Gegen das Gesetz wurde das Referendum ergriffen.
Das neue Gesetz regelt, wie Personen im Internet mit der E-ID eindeutig identifiziert werden, damit sie Waren oder Dienstleistungen einfach und sicher online bestellen können. Zum Beispiel können sie damit ein Bankkonto eröffnen oder ein amtliches Dokument anfordern. Die E-ID ist freiwillig. Wer eine will, stellt zuerst bei einer vom Bund anerkannten E-ID-Anbieterin einen Antrag. Die Anbieterin übermittelt den Antrag an den Bund, der die Identität der antragstellenden Person prüft und der Anbieterin grünes Licht für die Ausstellung der E-ID gibt. Die technische Umsetzung der E-ID über-lässt der Bund den Anbieterinnen. Das können Unternehmen, Kantone und Gemeinden sein. Der Bund kontrolliert sie laufend. Bei der Ausstellung und der Nutzung der E-ID fallen wie bei jedem Identifizierungsverfahren persönliche Daten an. Bei der E-ID sind die Vorschriften zum Datenschutz noch strenger als üblich.
- Formulierung
- Wollen Sie das Bundesgesetz vom 27. September 2019 über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz, BGEID) annehmen?
Vorlagen
Vorlage
1'011
1'373
- Leer
- 19
- Ungültig
- 22
- Stimmberechtigte
- 3'846
- Stimmbeteiligung
- 63.05%
- Ebene
- Bund
- Art
- Bundesbeschluss
Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Indonesien
- Ergebnis
- angenommen
- Beschreibung
Schweizer Unternehmen sind auf Exporte und verlässliche Wirtschaftsbeziehungen angewiesen. Um ihnen den Zugang zu ausländischen Märkten zu sichern und zu verbessern, unterhält die Schweiz ein breites Netzwerk von Abkommen mit Partnerländern. Heute erschweren hohe Zölle und andere Barrieren den Handel mit Indonesien, dem bevölkerungsmässig viertgrössten Land der Welt. Deshalb hat die Schweiz auch mit Indonesien ein Abkommen ausgehandelt. Dagegen wurde das Referendum ergriffen. Kritisiert wird insbesondere, dass die Schweiz die Zölle für Palmöl unter bestimmten Voraussetzungen senkt.
Das Abkommen sieht vor, dass alle wichtigen Schweizer Güter zollfrei nach Indonesien exportiert werden können. Es bringt Schweizer Unternehmen auf dem wachsenden indonesischen Markt in eine mindestens gleich gute Ausgangslage wie ihre ausländische Konkurrenz. Im Gegenzug schafft die Schweiz die Zölle für indonesische Industrieprodukte ab. Für Agrarprodukte hingegen baut sie die Zölle nur teilweise ab, dies zum Schutz der Schweizer Landwirtschaft. Indonesien und die Schweiz verpflichten sich zu einem Handel, der mit einer nachhaltigen Entwicklung im Einklang steht. Für den Import von indonesischem Palmöl sieht das Abkommen für eine beschränkte Menge gewisse Zollreduktionen vor. Wer Palmöl zu diesen Bedingungen importieren will, muss nachweisen, dass es unter Einhaltung der vereinbarten Umwelt- und Sozialauflagen produziert wurde.- Formulierung
- Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2019 über die Genehmigung des Umfassenden Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien annehmen?
Vorlagen
Vorlage
1'441
901
- Leer
- 23
- Ungültig
- 22
- Stimmberechtigte
- 3'846
- Stimmbeteiligung
- 62.06%
- Ebene
- Bund
- Art
- Bundesbeschluss
Kantonale Vorlagen
Gesetzesinitiative für längere Ladenöffnungszeiten
- Ergebnis
- abgelehnt
- Beschreibung
Die «Gesetzesinitiative für längere Ladenöffnungszeiten» sieht eine Verlängerung der Ladenöffnungszeiten um eine Stunde vor. Die Verkaufslokale dürften demnach von Montag bis Freitag bis 20 Uhr und am Samstag bis 18 Uhr geöffnet sein.
- Formulierung
- Wollen Sie die "Gesetzesinitiative für längere Ladenöffnungszeiten" annehmen?
Vorlagen
Vorlage
686
1'664
- Leer
- 4
- Ungültig
- 23
- Stimmberechtigte
- 3'751
- Stimmbeteiligung
- 63.37%
- Ebene
- Kanton
- Art
- Initiative
Änderung des Steuergesetzes vom 27. August 2020
- Ergebnis
- angenommen
- Beschreibung
Die Änderung des Steuergesetzes beinhaltet mehrere Massnahmen zur Bewältigung der finanziellen Folgen, die das Coronavirus ausgelöst hat. Dazu gehören eine zeitlich befristete Senkung des Kantonssteuerfusses, ein Ausbau und eine Vereinfachung des Mieterabzugs sowie eine zeitlich befristete Erhöhung der persönlichen Abzüge. Mit den anderen Stützungsmassnahmen des Kantons und des Bundes stellt diese Gesetzesrevision ein optimales Konjunkturmassnahmenpaket dar. Ziel ist es, die Attraktivität unseres Lebens- und Wohnraumes zu erhalten und die Stärke unseres Wirtschaftsraumes zu sichern.
Die vom Bund angeordneten Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus haben aufgrund der stark eingeschränkten wirtschaftlichen Leistungserbringung weitreichende und negative finanzielle Folgen. Dies trifft viele Unternehmen oder Selbstständigerwerbende hart und führt
dazu, dass ihre Einnahmen stärker zurückgehen als die Ausgaben. Je länger diese Situation anhält, desto stärker sind auch die damit verbundenen Arbeitsplätze gefährdet. Von einer befristeten Senkung des Kantonssteuerfusses von 82 auf 80 Prozent für die Steuerjahre 2021–2023 profitieren die ganze steuerzahlende Bevölkerung und die Wirtschaft.Durch die zusätzliche, zeitlich befristete Erhöhung der persönlichen Abzüge per 2021 kann eine breite Bevölkerungsschicht von den steuerlichen Massnahmen profitieren. Vorgesehen ist eine befristete Erhöhung der Abzüge auf neu teuerungsbereinigt 11 100 Franken (Alleinstehende) bzw. 22 200 Franken (Verheiratete) für die Steuerjahre 2021–2023.
Schliesslich sind der Ausbau und die Vereinfachung des Mieterabzugs dauerhaft per 2021 vorgesehen, womit die Mieterinnen und Mieter längerfristig entlastet werden. Neu sollen generell 30 Prozent der Wohnungsmiete bis maximal 10 000 Franken in Abzug gebracht werden können.
- Formulierung
- Wollen Sie die "Änderung des Steuergesetzes vom 27. August 2020" annehmen?
Vorlagen
Vorlage
1'617
682
- Leer
- 18
- Ungültig
- 23
- Stimmberechtigte
- 3'751
- Stimmbeteiligung
- 62.38%
- Ebene
- Kanton
- Art
- Antrag