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Abstimmungssonntag vom 26. September 2021

Informationen

Datum
26. September 2021
Kontakt
Alexander Klauz

Eidgenössische Vorlagen

Volksinitiative "Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern"

Abgelehnt
Ergebnis
abgelehnt
Beschreibung

Heute werden im Grundsatz sämtliche Einkünfte wie Löhne, Renten und Kapitaleinkommen (z.B. Zinsen, Dividenden und Erträge aus Vermietung) in vollem Umfang versteuert. Diese Einkommenssteuern tragen dazu bei, Ungleichheiten bei der Verteilung der Einkommen innerhalb der Bevölkerung abzu schwächen. So zahlen einkommensstarke Personen prozentual mehr als einkommensschwache. Nebst den Steuern gibt es noch weitere Instrumente zur Umverteilung. Der grösste Teil der Umverteilung erfolgt über Sozialleistungen wie Renten oder Sozialhilfe.

Aus Sicht der Initiantinnen und Initianten ist die beste hende Umverteilung nicht ausreichend und die Besteuerung nicht gerecht genug. Sie fordern eine stärkere Besteuerung hoher Kapitaleinkommen. Ab einem bestimmten Betrag sollen Kapitaleinkommen bei der Steuerberechnung stärker gewich tet und anderthalbfach gezählt werden. Für jeden Franken oberhalb dieses Betrags müsste so viel an Steuern bezahlt wer den, als würde es sich dabei um Fr. 1.50 handeln. Ab welchem Betrag die höhere Besteuerung gilt, wird bei einer Annahme der Initiative durch das Parlament bestimmt. Die Einnahmen, die durch die höhere Besteuerung erzielt werden, sollen für Steuerermässigungen für Personen mit tiefen oder mittleren Arbeitseinkommen oder zugunsten der sozialen Wohlfahrt eingesetzt werden.

Formulierung
Wollen Sie die Volksinitiative "Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern" annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 15,96 %
363
Nein-Stimmen 84,04 %
1'911
Leer
14
Stimmberechtigte
3'873
Stimmbeteiligung
59.08 %
Ebene
Bund
Art
Initiative

Ehe für alle

Angenommen
Ergebnis
angenommen
Beschreibung

Heute können zwei Frauen oder zwei Männer in der Schweiz nicht heiraten. Sie haben lediglich die Möglichkeit, eine eingetragene Partnerschaft einzugehen. Diese wurde zwar in den letzten Jahren in einzelnen Punkten der Ehe rechtlich angenähert. Es bestehen aber nach wie vor Unter schiede, namentlich bei der Einbürgerung, bei der Adoption von Kindern sowie beim Zugang zur Fortpflanzungsmedizin. Bundesrat und Parlament wollen diese Ungleichheiten beseiti gen und die Ehe für alle Paare öffnen. Dagegen wurde das Referendum ergriffen: Auch in Zukunft sollen nur Mann und Frau eine Ehe eingehen dürfen.

Mit dem geänderten Gesetz können auch gleichge schlechtliche Paare zivil heiraten. Sie werden anderen Ehepaaren damit institutionell, aber auch rechtlich gleichgestellt. So können der ausländische Ehemann eines Schweizers sowie die ausländische Ehefrau einer Schweizerin sich erleichtert einbür gern lassen. Gleichgeschlechtliche Ehepaare können zudem gemeinsam ein Kind adoptieren. Ausserdem erhalten verheira tete Frauenpaare Zugang zur gesetzlich geregelten Samen spende. Eingetragene Partnerschaften können in eine Ehe umgewandelt, jedoch nicht mehr neu eingegangen werden.

Formulierung
Wollen Sie die Änderung vom 18. Dezember 2020 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Ehe für alle) annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 56,77 %
1'300
Nein-Stimmen 43,23 %
990
Leer
15
Stimmberechtigte
3'873
Stimmbeteiligung
59.51 %
Ebene
Bund
Art
Bundesbeschluss