Abstimmungssonntag vom 18. Juni 2023
Informationen
- Datum
- 18. Juni 2023
- Kontakt
- Alexander Klauz
- Beschreibung
Eidgenössische Vorlagen
Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung grosser Unternehmensgruppen
- Beschreibung
Die Schweiz hat sich mit rund 140 weiteren Staaten dazu bekannt, dass grosse international tätige Unternehmensgruppen mindestens 15 % Steuern bezahlen sollen. Bezahlt eine Unternehmensgruppe in einem Land weniger Steuern, so kann sie künftig von anderen Ländern besteuert werden, bis die 15 % erreicht sind. In der Schweiz bezahlt derzeit ein Teil der Unternehmensgruppen tiefere Steuern.
Bundesrat und Parlament wollen für grosse international tätige Unternehmensgruppen die Mindestbesteuerung einführen können. Für alle anderen Unternehmen ändert sich nichts. Die Umsetzung soll mit einer Ergänzungssteuer erfolgen. Erhebt die Schweiz keine Ergänzungssteuer, können andere Staaten die Differenz zu den 15 % einziehen. Die finanziellen Auswirkungen der Vorlage sind schwierig zu schätzen. Für das erste Jahr werden die Einnahmen aus der Ergänzungssteuer auf 1 bis 2,5 Milliarden Franken geschätzt. 75 % der Einnahmen sollen an die Kantone, 25 % an den Bund gehen. Dank des Finanzausgleichs profitieren alle Kantone. In der Schweiz sind viele internationale Unternehmen tätig. Sie bieten zahlreiche Arbeitsplätze und tragen erheblich zu den Steuereinnahmen bei. Höhere Steuern senken die Standortattraktivität. Die Einnahmen aus der Ergänzungssteuer sollen darum auch zu deren Förderung eingesetzt werden, um Arbeitsplätze und Steuereinnahmen zu sichern. Die Umsetzung erfordert eine Änderung der Bundesverfassung. Darum braucht es eine Volksabstimmung
- Formulierung
- Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 16. Dezember 2022 über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung grosser Unternehmensgruppen) annehmen?
Vorlagen
Vorlage
1'570
410
- Leer
- 25
- Stimmberechtigte
- 3'836
- Stimmbeteiligung
- 52.27 %
- Ebene
- Bund
- Art
- Bundesbeschluss
Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit
- Beschreibung
Die Schweiz importiert rund drei Viertel ihrer Energie. Erdöl und Erdgas, die in der Schweiz verbraucht werden, stammen vollständig aus dem Ausland. Diese fossilen Energieträger sind nicht unendlich verfügbar und belasten das Klima stark. Um die Abhängigkeit vom Ausland und die Umweltbelastung zu verringern, wollen Bundesrat und Parlament den Verbrauch von Öl und Gas senken. Gleichzeitig soll mehr Energie in der Schweiz produziert werden.
Mit der Vorlage senkt die Schweiz schrittweise den Verbrauch von Erdöl und Erdgas. Ziel ist, dass die Schweiz bis 2050 klimaneutral wird. Die Vorlage sieht Massnahmen vor, um den Energieverbrauch zu reduzieren. Wer seine Öl-, Gas- oder Elektroheizung ersetzt, wird finanziell entlastet. Zudem werden Unternehmen unterstützt, die in klimafreundliche Technologien investieren. Die Vorlage ist ein indirekter Gegenvorschlag zur Gletscher-Initiative. Anders als die Initiative enthält sie kein Verbot fossiler Energieträger wie Benzin, Diesel, Heizöl und Gas. Gegen die Vorlage wurde das Referendum ergriffen.
- Formulierung
- Wollen Sie das Bundesgesetz vom 30. September 2022 über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KIG) annehmen?
Vorlagen
Vorlage
942
1'053
- Leer
- 19
- Stimmberechtigte
- 3'836
- Stimmbeteiligung
- 52.50 %
- Ebene
- Bund
- Art
- Obligatorisches Referendum
Änderung vom 16. Dezember 2022 des Covid-19-Gesetzes
- Beschreibung
Das Coronavirus bleibt unberechenbar. Wie es sich weiter entwickeln wird, lässt sich nicht mit Sicherheit voraussagen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass wieder gefährliche Virusvarianten entstehen. Das Parlament hat deshalb die rechtliche Grundlage für bestimmte Massnahmen im Covid-19-Gesetz bis Mitte 2024 verlängert. So können die Behörden im Notfall rasch handeln, um besonders gefährdete Personen und das Gesundheitssystem zu schützen. Gegen die Verlängerung wurde das Referendum ergriffen.
Mit den verlängerten Bestimmungen können weiterhin Medikamente gegen schwere Covid-Erkrankungen importiert und verwendet werden, auch wenn sie in der Schweiz noch nicht zugelassen sind. Der Bund kann weiterhin ein Covid-Zertifikat ausstellen, insbesondere falls dies für Auslandreisen wieder nötig wäre. Er kann zudem die Arbeitgeber verpflichten, besonders gefährdete Personen zu schützen und beispielsweise von zuhause aus arbeiten zu lassen. Bei allfälligen Grenzschliessungen muss der Bund dafür sorgen, dass Grenzgängerinnen und Grenzgänger weiterhin einreisen können. Die aktuell deaktivierte SwissCovid-App kann bei Bedarf reaktiviert werden. Würde die Verlängerung abgelehnt, würden diese Bestimmungen Mitte Dezember 2023 ausser Kraft treten.
- Formulierung
- Wollen Sie die Änderung vom 16. Dezember 2022 des Bundesgesetzes über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) annehmen?
Vorlagen
Vorlage
1'009
992
- Leer
- 18
- Ungültig
- 1
- Stimmberechtigte
- 3'836
- Stimmbeteiligung
- 52.66 %
- Ebene
- Bund
- Art
- Obligatorisches Referendum