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Abstimmungssonntag vom 22. September 2024

Informationen

Datum
22. September 2024
Kontakt
Alexander Klauz

Eidgenössische Vorlagen

Reform der beruflichen Vorsorge

Abgelehnt
Beschreibung

Für viele Menschen ist die berufliche Vorsorge (2. Säule) eine wichtige Ergänzung zur AHV (1. Säule). Während ihres Berufslebens sparen sie mit ihren Lohnbeiträgen und den Beiträgen ihrer Arbeitgeber in der Pensionskasse ein Altersguthaben an. Damit wird später die Pensionskassenrente bezahlt. Bis zu einem bestimmten Einkommen legt das Gesetz fest, wie viel Rente pro gesparten Franken mindestens ausbezahlt werden muss. Wegen zu tiefer Erträge an den Finanzmärkten und wegen der steigenden Lebenserwartung sind die Renten im sogenannten obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge aber nicht mehr ausreichend finanziert. Davon betroffen sind insbesondere Pensionskassen, die nur das gesetzliche Minimum oder ein wenig mehr anbieten. Hinzu kommt ein zweites Problem: Wer wenig verdient, hat später keine oder eine sehr kleine Pensionskassenrente. Darunter sind überdurchschnittlich viele Frauen, weil sie häufig Teilzeit arbeiten oder in Branchen mit tiefen Löhnen.

Die Reform sieht Massnahmen vor, mit denen die künftigen Renten sicherer finanziert werden. Zudem werden viele Geringverdienende später eine höhere Rente erhalten: Sie und ihre Arbeitgeber bezahlen dafür jeden Monat höhere Sparbeiträge als heute. Die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben eine Pensionskasse, die deutlich mehr als die gesetzlichen Mindestleistungen anbietet. In dieser Hinsicht hat die Reform auf sie wenig Auswirkungen. Die Renten von Menschen, die bereits pensioniert sind, sind von der Reform nicht betroffen.

Formulierung
Wollen Sie die Änderung von 17. März 2023 des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) (Reform der beruflichen Vorsorge) annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 43,18 %
868
Nein-Stimmen 56,82 %
1'142
Leer
23
Stimmberechtigte
3'879
Stimmbeteiligung
52.41 %
Ebene
Bund
Art
Antrag

Volksinitiative "Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)"

Abgelehnt
Beschreibung

Die Biodiversität, also die Vielfalt aller Lebewesen und Lebensräume, ist in der Schweiz zurückgegangen. Auch Landschaften und Ortsbilder sind unter Druck. Daher schützen Bund und Kantone Biotope, bedrohte Arten sowie wertvolle Landschaften und Ortsbilder. Sie pflegen Schutzgebiete und fördern die Biodiversität, auch in der Landwirtschaft. Der Bund investiert jährlich rund 600 Millionen Franken in die Erhaltung der Artenvielfalt. Zudem setzen Bund und Kantone einen Aktionsplan zur Förderung der Biodiversität um.

Den Initiantinnen und Initianten gehen diese Massnahmen zu wenig weit. Sie wollen die Natur, die Landschaft und das baukulturelle Erbe zusätzlich schützen. Die Initiative verlangt für die Biodiversität mehr Geld und mehr Schutzflächen. Und sie will insbesondere die Kantone stärker in die Pflicht nehmen, damit sie Landschaften und Ortsbilder bewahren. Zudem sollen die prägenden Elemente schützenswerter Biotope, Landschaften und Ortsbilder ungeschmälert erhalten werden. Schliesslich will die Initiative Natur, Landschaft und baukulturelles Erbe auch ausserhalb der Schutzgebiete schonen.

Formulierung
Wollen Sie die Volksinitiative "Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)" annehmen?

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 24,70 %
509
Nein-Stimmen 75,30 %
1'552
Leer
3
Stimmberechtigte
3'879
Stimmbeteiligung
53.21 %
Ebene
Bund
Art
Initiative

Kantonale Vorlagen

Transparenz-Initiative und Gegenvorschlag

Stimmberechtigte
3'761
Ebene
Kanton
Art
-
Name
20240922_Abstimmungserläuterungen Transparenzinitiative (PDF, 726.42 kB) Download 0 20240922_Abstimmungserläuterungen Transparenzinitiative