Kopfzeile

Zur Erinnerung: Hecken und Sträucher zurückschneiden

12. September 2024

Der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Oberägeri, gestützt auf Art. 21 des Strassenreglements vom 09.12.2002, hat an seiner Sitzung vom 04.07.2005 beschlossen:

1. Gemäss Art. 21 des Strassenreglements müssen Pflanzungen an Gemeindestrassen ausserhalb des Siedlungsgebietes 60 cm, innerhalb des Siedlungsgebietes 50 cm vom Strassen- oder Trottoirrand entfernt sein.

2. Im Bereich von Einmündungen privater Strassen, Zufahrten und Wege in öffentliche Strassen, sind Bäume, Sträucher und Grünhecken – nebst Beachtung der vorgenannten Vorschriften – so zurückzuschneiden, dass die Verkehrssicherheit in keinem Fall beeinträchtigt wird und gute Sichtverhältnisse gemäss den VSS Normen 40050 und 40273A gewährleistet sind.

3. Die Grundeigentümer der an den öffentlichen Strassen gemäss Anhang A des Strassenreglements gelegenen Grundstücken werden hiermit ersucht, ihre Pflanzungen zurückzuschneiden und inskünftig so unter der Schere zu halten, dass die unter Ziffern 1 und 2 genannten Abstände jederzeit eingehalten werden.

4. Sollten Pflanzungen inkl. Blätter und Astwerk diesen Mindestabstand unterschreiten, ist die Einwohnergemeinde Oberägeri zur Ersatzvornahme berechtigt und kann diese Pflanzungen ohne jede weitere Mitteilung auf das erlaubte Mass zurückschneiden.

5. Die Kosten für diese Ersatzvornahme gehen zu Lasten des jeweiligen Grundeigentümers.

Wir danken der Bevölkerung im Voraus für die Umsetzung des genannten Beschlusses.

symbolbild Heckenschere