Vertreter Bauherrschaft: Thiemo Hächler AG, Architekturbüro, Gulmstrasse 3, 6315 Oberägeri, Teilabbruch und Sitzplatz bei Gebäude Assek. Nr. 770c, Eggboden 4, Assek.-Nr. 770c, GS-Nr. 590 Koordinaten (Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone): 2'689'046.000 / 1'221'757.000.
Einsprachefrist bis und mit 04.06.2024.
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Einsprachen gegen dieses Bauvorhaben sind gemäss § 45 des Planungs- und Baugesetzes im Doppel dem Gemeinderat Oberägeri, Alosenstrasse 2, 6315 Oberägeri einzureichen. Sie haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten.
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Anita und Theodor Desax, Hofmattstrasse 1, 6315 Oberägeri, Rückbau einer Anbaute inkl. deren Ersatz durch eine freistehende Pergola (bereits ausgeführt), Hofmattstrasse 1, Assek.-Nr. 497a, GS-Nr. 432
Einsprachefrist bis und mit 28.05.2024.
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Einsprachen gegen dieses Bauvorhaben sind gemäss § 45 des Planungs- und Baugesetzes im Doppel dem Gemeinderat Oberägeri, Alosenstrasse 2, 6315 Oberägeri einzureichen. Sie haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten.
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Heinz Meier, Schwandstrasse 11, 6315 Alosen, Wiederaufbau Unterstand, Schwandstrasse 11, GS-Nr. 1015
Einsprachefrist bis und mit 28.05.2024.
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Einsprachen gegen dieses Bauvorhaben sind gemäss § 45 des Planungs- und Baugesetzes im Doppel dem Gemeinderat Oberägeri, Alosenstrasse 2, 6315 Oberägeri einzureichen. Sie haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten.
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Vertreter Bauherrschaft: Thiemo Hächler AG, Architekturbüro, Gulmstrasse 3, 6315 Oberägeri, Blocksteinmauer im Wald bei Gebäude Assek. Nr. 770c, Eggboden 4, GS -Nr. 590, Koordinaten (Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone): 2'689'046.000 / 1'221'757.000
Einsprachefrist bis und mit 28.05.2024.
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Einsprachen gegen dieses Bauvorhaben sind gemäss § 45 des Planungs- und Baugesetzes im Doppel dem Gemeinderat Oberägeri, Alosenstrasse 2, 6315 Oberägeri einzureichen. Sie haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten.
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Einwohnergemeinde Oberägeri, Alosenstrasse 2, 6315 Oberägeri, Leitungsbau Erweiterung Quartierheizung Hofmatt, Bachweg 11b, GS-Nr. diverse
Einsprachefrist bis und mit 28.05.2024.
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Einsprachen gegen dieses Bauvorhaben sind gemäss § 45 des Planungs- und Baugesetzes im Doppel dem Gemeinderat Oberägeri, Alosenstrasse 2, 6315 Oberägeri einzureichen. Sie haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten.
Anton Styger, Im Böschi 1, 6315 Oberägeri, Anbau Erker beim best. Gebäude, Im Böschi 1, Assek.-Nr. 493a, GS-Nr. 949
Einsprachefrist bis und mit 28.05.2024.
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Einsprachen gegen dieses Bauvorhaben sind gemäss § 45 des Planungs- und Baugesetzes im Doppel dem Gemeinderat Oberägeri, Alosenstrasse 2, 6315 Oberägeri einzureichen. Sie haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten.
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Maximilian Witschel, Schwerzelrain 4b, 6315 Oberägeri, Kleine Saunabaute, Schwerzelrain 4b, GS-Nr. 843
Einsprachefrist bis und mit 28.05.2024.
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