Heimatausweis für Wochenaufenthalt
- Personen, die sich während der Woche anderorts beruflich aufhalten und regelmässig am Wochenende an den Wohnsitz zurückkehren (Wochenaufenthalter)
- Personen, die sich saisonbedingt beruflich anderorts aufhalten und nach Beendigung der Saison an den Wohnsitzort zurückkehren
- Personen, die mehr als an einem Orte Niederlassung haben, für die sogenannte Nebenniederlassung
- Studierende und Personen mit längerem Anstalts- oder Sanatoriumsaufenthalt zur Abgabe als Ausweispapier am Anstaltsort, sofern die Aufenthaltsgemeinde dies verlangt
Der Heimatausweis wird von der Einwohnerkontrolle des Wohnsitzortes ausgestellt. Die Gültigkeit ist befristet. Nach Ablauf der Gültigkeit oder bei Rückkehr in die Wohnsitzgemeinde ist der Ausweis der Einwohnerkontrolle sofort zurückzugeben.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Abteilung Einwohnerdienste | 041 723 80 00 | einwohnergemeinde@oberaegeri.ch |