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Zusatzleistungen zur AHV/IV

Oftmals reichen die Renten der AHV oder der IV und allfällige weitere Einkünfte nicht zur Bestreitung des Lebensunterhaltes. Aus diesem Grund richten Kanton und Gemeinden Zusatzleistungen zur AHV/IV (Ergänzungsleistungen und Beihilfen) aus.
Ob Anspruch auf Ergänzungsleistung besteht hängt von Einkommen und Vermögen ab. Ergänzungsleistungen sind keine Almosen. Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, besteht ein Rechtsanspruch.

Auf der Webseite der Ausgleichskasse des Kantons Zug finden Sie detaillierte Informationen.

Auf der Webseite der ProSenectute können Sie provisorisch ausrechnen, ob Sie Ergänzungsleistungen zugute haben.

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