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Gesundheitswesen

Mit dem Spitalgesetz vom 29. Oktober 1998 wurde den Gemeinden die Verantwortung für die spitalexterne Krankenpflege und die Langzeitpflege übertragen.

Mit der Spitex Kanton Zug und dem Betagtenzentrum Breiten wurden Leistungsvereinbarungen ausgehandelt. Jährlich werden die Pflegebeiträge der Gemeinde neu erarbeitet.

Die entsprechende Rechtssammlung finden Sie hier

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