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Oberägeri und Unterägeri trennen sich

1798
Was schon in der Existenz zweier eigenständiger Allmendkorporationen angelegt war und sich in der Pfarreitrennung von 1714 abgezeichnet hatte, wurde 1798 verwirklicht: die Trennung der alten Talgemeinde Ägeri in die beiden Gemeinden Oberägeri und Unterägeri.

Nach der Teilung der Pfarrei hielten nur noch wenige Gemeinsamkeiten die Talgemeinde zusammen, so die Vertretung der Interessen nach aussen oder das gemeinsame Bürgerrecht. Beide Teile standen sich oft misstrauisch gegenüber und verstrickten sich in manche Konflikte, etwa bei der Abgrenzung zwischen beiden Allmendgebieten oder bei der Pfarreitrennung. 1766 weitete sich eine Fasnachtsschlägerei zur grossen Affäre aus, und als 1786/87 die Oberägerer in einem Streit um die Nutzung der Lorze, des Ausflusses aus dem Ägerisee, einen Unterägerer Ratsherr absetzten und ihm das Bürgerrecht entzogen, förderten sie den Teilungsgedanken noch mehr.

Die Gelegenheit zur Trennung kam mit dem Zusammenbruch der Alten Eidgenossenschaft. Im Sommer 1798 konstituierten sich Oberägeri und Unterägeri als selbstständige Gemeinden der neuen Helvetischen Republik. Die Scheidung verlief offenbar ohne grosse Schwierigkeiten. Die wenigen Guthaben und die vielen Schulden wurden entsprechend der Bevölkerungszahl im Verhältnis von 4:3 zugeteilt. Die Zulosung bisher gemeinsam genutzten Landes südlich des Ägerisees führte zur Entstehung der Oberägerer Enklave Bergmatt bei Wilbrunnen. Das alte Rathaus in Oberägeri blieb gemeinsames Eigentum, wurde aber kaum noch unterhalten und deshalb 1831 abgebrochen.


Bild: Plan der Grenze zwischen Oberägeri und Unterägeri südlich des Ägerisees, 1883/85. Grenzstreitigkeiten belasteten bis in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts das Verhältnis beider Gemeinden.