Handlungsfähigkeitszeugnis
Wenn Sie sich beispielsweise im Verkehr mit Banken oder Behörden über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Dieses bestätigt die Handlungsfähigkeit einer Person nach ZGB Art. 13. Das Dokument gibt auch Auskunft über eine eventuelle Einschränkung der Handlungsfähigkeit.
Bitte beachten:
Das Ausstellen des Handlungsfähigkeitszeugnisses nimmt 2-3 Arbeitstage in Anspruch.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Abteilung Einwohnerdienste | 041 723 80 00 | einwohnergemeinde@oberaegeri.ch |
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Preis
CHF 20.00Bemerkung
Bitte beachten:
Das Ausstellen des Handlungsfähigkeitszeugnisses nimmt 2-3 Arbeitstage in Anspruch.
Online-Formular
Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.