Meldepflicht der Gäste
Gemäss § 16 des Gastgewerbegesetzes vom 25. Januar 1996 (BGS 943.11) hat, wer gegen Entgelt Gäste beherbergt, aus kriminalpolizeilichen Gründen von jedem Gast bei dessen Ankunft einen Meldeschein ausfüllen zu lassen. Die ausgefüllten Meldescheine (blauer Durchschlag) sind umgehend bei der nächsten Polizeidienststelle abzugeben oder können online gastmeldeschein.zg.ch/ eingereicht werden.
Diese Bestimmung gilt für sämtliche Beherbergende im Kanton Zug, also auch solche, die z.B. über Plattformen wie airbnb.ch, bnb.ch, couchsurfing.com, housetrip.com, usw. Übernachtungsmöglichkeiten anbieten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Zuger Polizei: www.zugerpolizei.ch
Beherbergungsabgabe / Kurtaxe
Die Grundlagen für die Erhebung der Beherbergungsabgabe sind im kantonalen Gesetz über die Beherbergungsabgabe und in der Verordnung über die Beherbergungsabgabe geregelt.
Die Gemeinde Oberägeri bittet alle Beherbergende zweimal jährlich das Formular Beherbergungsabgabe auszufüllen, auszudrucken, zu unterschreiben und zusammen mit den Meldescheinen pro Abrechnungsperiode bei der Einwohnerkontrolle einzureichen. Das Formular ist unter «Online Dienste» zu finden und berechnet automatisch den zu bezahlenden Totalbetrag pro Abrechnungsperiode.
Die Beherbergenden werden gebeten, diesen Betrag fristgerecht an die Gemeinde zu überweisen.
Die Abrechnungsperioden sind:
1. Januar bis 30. Juni
> Formular Beherbergungsabgabe zusammen mit Meldescheinen einreichen bis 15. Juli
> Zahlung Totalbetrag Beherbergungsabgabe gemäss Berechnung im Formular bis 31. Juli
1. Juli bis 31. Dezember
> Formular Beherbergungsabgabe zusammen mit Meldescheinen einreichen bis 15. Januar
> Zahlung Totalbetrag Beherbergungsabgabe gemäss Berechnung im Formular bis 31. Januar
Erträge aus Beherbergungsabgabe
Die Erträge gehen an den Verein Ägerital-Sattel Tourismus und an Zug Tourismus. Sie werden für touristische Dienstleistungen und Angebote verwendet.
Das Dokument kann online ausgefüllt und gedruckt werden.
Für das Ausfüllen des Online-Formulares benötigen Sie eine aktuelle Version des Acrobat Reader.
Sie können dieses Programm hier kostenlos herunterladen:
http://www.adobe.de/products/acrobat/readstep2.html