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Abstimmungssonntag vom 27. September 2009

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Datum
27. September 2009
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Willy Näf

Eidgenössische Vorlagen

Bundesbeschluss über den Verzicht auf die Einführung der allgemeinen Volksinitiative

Angenommen
Beschreibung
Die Bundesverfassung sieht seit 2003 die allgemeine Volksinitiative vor. Weil dieses Instrument in der Praxis jedoch nicht angewendet werden kann, wollen Bundesrat und Parlament die entsprechenden Bestimmungen aus der Verfassung streichen.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 58,40 %
900
Nein-Stimmen 41,60 %
641
Leer
40
Ungültig
2
Stimmbeteiligung
46,354
Ebene
Bund
Art
-

Bundesbeschluss über eine befristete Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung durch Anhebung der Mehrwertsteuersätze und ..

Abgelehnt
Beschreibung
Die Vorlage sieht vor, die Mehrwertsteuersätze zugunsten der Invalidenversicherung (IV) während sieben Jahren (2011–2017) zu erhöhen. Mit diesem wichtigen Schritt im Sanierungsplan kann dem Defizit und der enorm anwachsenden Verschuldung der IV Einhalt geboten werden. Zudem wird die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) endgültig davon befreit, für das Defizit der IV aufkommen zu müssen. Da die Zusatzfinanzierung mit einer Verfassungsänderung verbunden ist, bedarf sie der Zustimmung einer Mehrheit des Volkes und der Kantone.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 36,77 %
595
Nein-Stimmen 63,23 %
1'023
Leer
4
Stimmbeteiligung
47,496
Ebene
Bund
Art
-

Kantonale Vorlagen

Kantonsratsbeschluss betreffend Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS-Konkordat) vom 26. März 2009

Abgelehnt
Beschreibung
HarmoS legt für die obligatorische Schulzeit eine verbindliche Dauer und Struktur sowie einheitliche Lernziele fest. HarmoS schafft damit schweizweit die Grundlage für ein modernes Bildungssystem. Die Zusammenarbeit der Kantone ermöglicht gleichzeitig wertvolle und kostendämpfende Synergien.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 37,50 %
600
Nein-Stimmen 62,50 %
1'000
Leer
14
Stimmbeteiligung
48,064
Ebene
Kanton
Art
-

Änderung der Verfassung des Kantons Zug (Aufhebung der Bestimmung über die Erteilung des Bürgerrechts)

Angenommen
Beschreibung
Zurzeit entscheidet der Kantonsrat auf kantonaler Ebene über Einbürgerungen. Neu soll dafür der Regierungsrat zuständig sein. Das ist sinnvoll, weil der Kantonsrat beschlossen hat, dass auf Gemeindeebene neu der Bürgerrat über die Einbürgerungsgesuche entscheidet und nicht mehr die Bürgergemeindeversammlung. Somit wird künftig auf kantonaler und gemeindlicher Ebene die Exekutive, also Regierungsrat und Bürgerrat, über Einbürgerungsgesuche entscheiden.

Vorlagen

Vorlage
Ja-Stimmen 50,96 %
772
Nein-Stimmen 49,04 %
743
Leer
42
Ungültig
2
Stimmbeteiligung
46.426
Ebene
Kanton
Art
-