Abstimmungssonntag vom 27. September 2009
Informationen
- Datum
- 27. September 2009
- Kontakt
- Willy Näf
Eidgenössische Vorlagen
Bundesbeschluss über den Verzicht auf die Einführung der allgemeinen Volksinitiative
- Beschreibung
- Die Bundesverfassung sieht seit 2003 die allgemeine Volksinitiative vor. Weil dieses Instrument in der Praxis jedoch nicht angewendet werden kann, wollen Bundesrat und Parlament die entsprechenden Bestimmungen aus der Verfassung streichen.
Vorlagen
Vorlage
900
641
- Leer
- 40
- Ungültig
- 2
- Stimmbeteiligung
- 46,354
- Ebene
- Bund
- Art
- -
Bundesbeschluss über eine befristete Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung durch Anhebung der Mehrwertsteuersätze und ..
- Beschreibung
- Die Vorlage sieht vor, die Mehrwertsteuersätze zugunsten der Invalidenversicherung (IV) während sieben Jahren (2011–2017) zu erhöhen. Mit diesem wichtigen Schritt im Sanierungsplan kann dem Defizit und der enorm anwachsenden Verschuldung der IV Einhalt geboten werden. Zudem wird die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) endgültig davon befreit, für das Defizit der IV aufkommen zu müssen. Da die Zusatzfinanzierung mit einer Verfassungsänderung verbunden ist, bedarf sie der Zustimmung einer Mehrheit des Volkes und der Kantone.
Vorlagen
Vorlage
595
1'023
- Leer
- 4
- Stimmbeteiligung
- 47,496
- Ebene
- Bund
- Art
- -
Kantonale Vorlagen
Kantonsratsbeschluss betreffend Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS-Konkordat) vom 26. März 2009
- Beschreibung
- HarmoS legt für die obligatorische Schulzeit eine verbindliche Dauer und Struktur sowie einheitliche Lernziele fest. HarmoS schafft damit schweizweit die Grundlage für ein modernes Bildungssystem. Die Zusammenarbeit der Kantone ermöglicht gleichzeitig wertvolle und kostendämpfende Synergien.
Vorlagen
Vorlage
600
1'000
- Leer
- 14
- Stimmbeteiligung
- 48,064
- Ebene
- Kanton
- Art
- -
Änderung der Verfassung des Kantons Zug (Aufhebung der Bestimmung über die Erteilung des Bürgerrechts)
- Beschreibung
- Zurzeit entscheidet der Kantonsrat auf kantonaler Ebene über Einbürgerungen. Neu soll dafür der Regierungsrat zuständig sein. Das ist sinnvoll, weil der Kantonsrat beschlossen hat, dass auf Gemeindeebene neu der Bürgerrat über die Einbürgerungsgesuche entscheidet und nicht mehr die Bürgergemeindeversammlung. Somit wird künftig auf kantonaler und gemeindlicher Ebene die Exekutive, also Regierungsrat und Bürgerrat, über Einbürgerungsgesuche entscheiden.
Vorlagen
Vorlage
772
743
- Leer
- 42
- Ungültig
- 2
- Stimmbeteiligung
- 46.426
- Ebene
- Kanton
- Art
- -