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Feuerwehr

Die Feuerwehr ist zuständig für die allgemeine Schadenwehr bei Ereignissen, die rasche und grössere Hilfe erfordern. Sie leistet unverzüglich Hilfe bei:

  • Gefährdung von Personen oder Tieren
  • Bränden oder Explosionen
  • Elementarereignissen
  • Ereignissen, welche die Umwelt gefährden oder schädigen

Die entsprechende Rechtssammlung finden Sie hier.

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