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Gemeindeweibelamt

Dem Gemeindeweibelamt obliegen:

  • die vom Gemeinderat übertragenen Aufgaben
  • die amtliche Zustellung von Mitteilungen und Vorladungen, die Vollstreckung von Verfügungen und Gerichtsbefehlen
  • Tatbestandesaufnahmen, soweit hierzu nicht eine richterliche Anordnung erforderlich ist.


 

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