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Heimatausweis für Wochenaufenthalt

Der Heimatausweis ist ein Ausweispapier, das in den nachfolgend erwähnten Fällen innert 10 Tagen bei der Einwohnerkontrolle des Wochenaufenthaltsortes zu hinterlegen ist:
  1. Personen, die sich während der Woche anderorts beruflich aufhalten und regelmässig am Wochenende an den Wohnsitz zurückkehren (Wochenaufenthalter)
  2. Personen, die sich saisonbedingt beruflich anderorts aufhalten und nach Beendigung der Saison an den Wohnsitzort zurückkehren
  3. Personen, die mehr als an einem Orte Niederlassung haben, für die sogenannte Nebenniederlassung
  4. Studierende und Personen mit längerem Anstalts- oder Sanatoriumsaufenthalt zur Abgabe als Ausweispapier am Anstaltsort, sofern die Aufenthaltsgemeinde dies verlangt

Der Heimatausweis wird von der Einwohnerkontrolle des Wohnsitzortes ausgestellt. Die Gültigkeit ist befristet. Nach Ablauf der Gültigkeit oder bei Rückkehr in die Wohnsitzgemeinde ist der Ausweis der Einwohnerkontrolle sofort zurückzugeben.

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