Wildhüter / Wildunfälle
Nach einem Wildunfall ist der Warnblinker einzuschalten und anzuhalten. Bedenken Sie dabei die eigene Sicherheit und die anderer Verkehrsteilnehmer. Wenn nötig markieren Sie den Bereich mit dem Pannendreieck.
Liegt das verunfallte Tier auf der Fahrbahn, nähern Sie sich dem Tier immer von vorne und berühren Sie es nur, falls Sie es für tot halten. Berühren Sie es - anständig aber merklich - mit dem Fuss oder einem Stock. Falls das Tier tatsächlich tot ist, bergen Sie es an den Strassenrand.
Versuchen Sie nicht, verletzte Tiere zu berühren oder ihnen zu helfen. Im Schmerz und Stress nach dem Unfall könnte das Tier vor Angst aggressiv reagieren und Sie verletzen. Versuchen Sie auch nicht nach einem Unfalltier zu suchen, wenn es sich noch von der Unfallstelle weg bewegt hat.
Vergegenwärtigen Sie sich über die Umstände (Wer? Was? Wann? Wo?) und rufen Sie umgehend die Polizei (117). Die Polizei wird den Pikettdienst der kantonalen Wildhut aufbieten. Falls Sie für das Erstatten der Meldung den Ort verlassen müssen, markieren Sie den Unfallort klar und deutlich (z.B. indem Sie einen mit einem Taschentuch beflaggten Stock am Strassenrand einstecken).
Nach Erstatten der Meldung, wird sich der avisierte Wildhüter auf der Unfallstelle mit Ihnen treffen und alles Nötige - für das Tier und für Sie (Schadenprotokoll) vorkehren.
Kontakt:
Amt für Wald und Wild
Ägeristrasse 56
6300 Zug
Telefon: 041 / 728 35 22
Fax: 041 / 728 39 59
Info.afw@zg.ch
www.zug.ch/wild