Zusatzleistungen zur AHV/IV
Ob Anspruch auf Ergänzungsleistung besteht hängt von Einkommen und Vermögen ab. Ergänzungsleistungen sind keine Almosen. Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, besteht ein Rechtsanspruch.
Auf der Webseite der Ausgleichskasse des Kantons Zug finden Sie detaillierte Informationen.
Auf der Webseite der ProSenectute können Sie provisorisch ausrechnen, ob Sie Ergänzungsleistungen zugute haben.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Abteilung Einwohnerdienste | 041 723 80 00 | einwohnergemeinde@oberaegeri.ch |