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Veronika Henggeler: Eine Hebamme in Nöten

1702 - 1759
Da sie sich "übel auffgefüört" und der Obrigkeit viel Mühe gemacht habe, beschloss der Ägerer Gemeinderat 1745, dass die 43-jährige Veronika Henggeler "des Hebamen Diensts entsetzt sein" solle.

Dies geschah nicht, weil sie ihre primären Pflichten, die Geburtshilfe, vernachlässigt hatte, sondern weil sie sich in einer anderen wichtigen Funktion nicht korrekt verhalten hatte. Hebammen waren nämlich nicht nur Geburtshelferinnen, sondern hatten auch wichtige obrigkeitliche und kirchliche Aufgaben zu erfüllen. Sie hatten ungesäumt zu einer Geburt zu eilen, und zwar ohne Unterschied zu Arm und Reich, in Stall und Haus. Sie mussten dabei nüchtern sein, damit sie ihre Aufgaben ohne Gefahr für Leib und Seele erfüllen konnten. Sie durften keine abergläubische Praktiken anwenden und hatten vor allem anderen alles daran zu setzen, dass das Neugeborene entweder ordentlich oder notgetauft werden konnte. Nicht zuletzt hatten sie, falls es sich um eine uneheliche Geburt handelte, die Gebärende während des Geburtvorganges über den Namen des Vaters ausforschen. Daran war die Obrigkeit sehr interessiert, damit das Neugeborene nicht der Gemeinde zur Last fiel.

Veronika Henggeler hatte aber, als sie der ledigen Eva Krähan beistehen musste, diese zur Angabe eines falschen Namens angestiftet. Die Sache kam aus und wuchs zur Dorfposse aus, da sich die ersatzweise genannten Vaterschaftskandidaten entschieden zur Wehr setzten. Eva wurde hart bestraft, ihre Hebamme Veronika Henggeler abgesetzt. Sie hielt sich aber nicht daran, wie ihre Nachfolgerin Barbara Letter klagte. Andererseits beschwerten sich mehrere Frauen über die neue Hebamme, die ihre Arbeit nicht recht mache, und verlangten die Wiedereinsetzung der alten. Der Rat befand sich in einer Zwickmühle. Er wollte nicht auf seinen Entlassungsentscheid zurückkommen, aber auch nicht die Begehren der Frauen zurückweisen. So fand er zu einem Kompromiss, beliess die neue Hebamme im Amt und setzte die alte wieder ein. Da dies aber die Gemeinde nicht mehr kosten durfte, mussten sich die nunmehr drei Ägerer Hebammen – eine weitere war für Unterägeri zuständig – den gemeindlichen Hebammenlohn durch drei statt durch zwei teilen.