Erbschaftsamt Oberägeri:<br>Testamentseröffnung (Art. 558 ZGB)
Luise Martha Jenni wurde als Tochter des Jenni, Karl Otto und der Luise Dora geb. Sax am 13. Juni 1918 in Zürich geboren. Sie hatte einen Bruder, Jenni, Karl Christian, welcher am 30. November 1982 kinderlos vorverstorben ist. Pflichtteilsgeschützte Erben sind keine bekannt. Als gesetzliche Erben kommen solche des grosselterlichen Stammes väterlicherseits und mütterlicherseits in Betracht.
Diesen unbekannten gesetzlichen Erben wird im Sinne von Art. 558 ZGB angezeigt, dass die Erblasserin über ihren ganzen Nachlass letztwillig verfügt hat. Gesetzliche Erben, die ihre Erbberechtigung nachweisen, können beim Erbschaftsamt Oberägeri, Alosenstrasse 2, 6315 Oberägeri, innert Monatsfrist seit dieser Publikation, Einsicht in das Original der eigenhändigen letztwilligen Verfügung nehmen und eine Fotokopie der Urkunde verlangen. Sofern nach Ablauf dieser Frist gegen die eigenhändige letztwillige Verfügung keine Einsprache erhoben wird, gilt die Urkunde im Sinne von Art. 558 Abs. 2 ZGB als zugestellt und die Erbteilung erfolgt nach dem Willen der Erblasserin.